Gutachten bringt erneute Wende in der Causa Erfurt
Ein neuerliches Gutachten könnte für eine erneute Wende in der Erfurter Blutdopingaffäre sorgen.
Nach Informationen des Deutschlandfunks kommt ein eigens von der von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Urteil, dass die zweifelhafte UV-Bestrahlung von Blut durch den Erfurter Sportmediziner Dr. Andreas Franke schon vor 2011 eine verbotene Methode darstellte.
Der beauftragte Gutachter, der Tübinger Sportmediziner und Rechtswissenschaftler Heiko Striegel, sei demnach zu dem Ergebnis gekommen, dass die umstrittene Blutbehandlung schon zwischen den Jahren 2006 und 2010 als verboten anzusehen war. Ende April stufte ein Gutachten der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Methode erst seit dem 1. Januar 2011 als ein Dopingvergehen ein. Diese Argumentation hatte die NADA als richtungsweisend erklärt und dadurch zahlreiche Sportler entlastet.
Freitag appelliert an die NADA
Mit dem neuerlichen Gutachten Striegels könnte der Fall „Erfurt“ neu aufgerollt werden. Die NADA selber wollte sich noch nicht weiter detalliert zu der erneuten Wende in der Beurteilung der Methode äußern, da es sich noch um eine schwebendes Verfahrene handele. Stellung zu der neuen Bewertung bezog indes Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag: „Wenn dies auch am Ende so sein soll, dann muss das Gutachten nach meiner persönlichen Meinung Einfluss auf die weitere Vorgehensweise der NADA haben“, sagte die SPD-Politikerin dem SID am Mittwoch vor einer Sitzung des Sportausschusses in Berlin. „Aus meiner Sicht ist die Causa Erfurt noch nicht beendet“, nahm Freitag die Bonner Stiftung in die Verantwortung.
Seit dem Frühjahr 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Medziner Franke wegen des Verdachts, die UV-Methode zu Dopingzwecken angewandt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Blut von insgesamt 30 Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen soll Franke über viele Jahre mit UV-Strahlen zu Dopingzwecken behandelt haben. Franke hatte stets erklärt, die Methode lediglich zur präventiven Infektbehandlung angewandt zu haben. Käme die Bewertung des NADA-Gutachters Striegel zum Tragen, müssten die Sportler, die in Erfurt die UV-Bestrahlung erhalten haben sollen, doch noch mit einem Sportgerichtsverfahren rechnen.
Foto: Bernd Schweickard