Tour-Rückkehr von Sagan: CAS schmettert Eilantrag von Bora-hansgrohe ab

Für Peter Sagan (Bora-hansgrohe) ist die 104. Tour de France nach der 4. Etappe beendet - Foto: Christopher Jobb / www.christopherjobb.de

Die Tour-Tür bleibt zu: Der deutsche Bora-hansgrohe-Rennstall ist mit einem Eilantrag gegen den Ausschluss von Weltmeister Peter Sagan von der 104. Tour de France beim Internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert.

Das teilte der CAS am späten Donnerstagnachmittag in einer kurzen Mitteilung mit. Das Team aus dem oberbayerischen Raubling hoffte vergeblich, noch vor dem gestrigen Etappenstart ein Urteil der höchsten Sportinstanz erreichen zu können und den 27 Jahre alten Slowaken wieder bei der Frankreich-Rundfahrt 2017 mitfahren zu lassen.

Verfahrensfehler in Urteilsfindung

„Das Team und Peter Sagan vertreten weiterhin die Auffassung, dass Peter Sagan den Sturz Mark Cavendishs auf den letzten 200 Metern der vierten Etappe nicht – geschweige denn wissentlich – verursacht hat. Peter Sagan hat seine Fahrlinie eingehalten und konnte Mark Cavendish auf der rechten Seite nicht sehen“, hatte Bora-hansgrohe den Gang vor den CAS begründet.

Das Team von Rennstall-Inhaber Ralph Denk, das durch durch die Rechtsanwälte Rainer Cherkeh (Hannover) und Maurice Courvoisier (Basel) vertreten wurde, sah in der Urteilsfindung einen Verfahrensfehler, da Sagan von der Disziplinarkommission entgegen der UCI-Regularien nicht angehört worden sei.

Sagan hatte Cavendish im Finale der 4. Etappe von Mondorf-les-Bains nach Vittel rund 400 Meter vor dem Ziel mit einem ausgefahrenen Ellbogen gegen die Absperrung gedrückt und einen Sturz ausgelöst, in den auch John Degenkolb (Trek-Segafredo) involviert war. Sagan wurde von der Rennjury zuerst vom zweiten auf den 115. Tagesplatz zurückgesetzt, rund eineinhalb Stunden nach Etappenende dann aber vollends vom Rennen ausgeschlossen.

Foto: Christopher Jobb / www.christopherjobb.de

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