CONI sperrt Ex-Weltmeister Ballan bis 2016
Ex-Weltmeister Alessandro Ballan ist vom Anti-Doping-Gericht des italienischen Olympia-Komitees CONI für zwei Jahre gesperrt worden – der Vertrag mit seinem Team BMC Racing wurde daraufhin aufgelöst.
Das Urteil gegen den 34 Jahre alten Italiener teilte das CONI am Donnerstag auf seiner Webseite offiziell mit. Der als mächtige Hintermann verdächtigte Mediziner Guido Nigrelli wurde mit einer lebenslangen Sperre belegt, sein Berufskollege Fiorenzo Egeo Bonazzi wurde für vier Jahre aus dem Verkehr gezogen.
Verstoß gegen Artikel 2.2 des WADA-Codes
Das Anti-Doping-Tribunal sah es als erwiesen an, dass der Ballan mit dem „Gebrauch oder versuchten Gebrauch von verbotenen Substanzen“ gegen Artikel 2.2 des WADA-Codes verstoßen habe. Die Sperre gegen den Weltmeister des Jahres 2008 tritt ab sofort in Kraft und endet am 16. Januar 2016. Ballan wurde zudem mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt. Ballans Anwalt Fabio Pavone erklärte im Anschluss der dreistündingen Verhandlung der Gazzetta dello Sport, dass sich das Urteil aber lediglich auf Ozoninfusionen – und nicht auf Blutdoping – beziehe. Die Ballan Ozoninfusion gab Ballan bei der Anhörung am Donnerstag zu.
BMC entlässt Ballan
Am Freitag erklärte schließlich auch das BMC Racing Team die Zusammenarbeit mit Ballan für beendet. „Aufgrund der strikten Anti-Doping-Politik des BMC Racing Teams ist Ballan daher nicht länger Mitglied des BMC Racing Teams“, teilte der US-Rennstall im Namen von General-Manager Jim Ochowicz mit. Seit der Saison 2010 stand Ballan bei BMC unter Vertrag – zuvor fuhr er sechs Jahre für den italienischen Lampre-Rennstall.
„Sakristei des Dopings“
Ermittler hatten „eindeutige Gespräche“ Ballans mit dem Nigrelli in Mariana Mantovana mitgehört haben. Als „Sakristei des Dopings“ hatte die „Gazzetta dello Sport“ im Jahr 2011 die Apotheke das Mediziniers Nigrelli. Mit Anabolika, EPO und Hormonen sollen vorzugsweise Fahrer von Ballans ehemaligen Lampre-Rennstall von Nigrelli und seinem Freund Fiorenzo Bonazzi versorgt und beraten worden sein.
Foto: Cindy Trossaert / Lizenzbedingungen