Sinkewitz freigesprochen – NADA zieht vor den CAS

Wartet auf ein Urteil: Patrik Sinewitz - Foto: Lina MichaelisDas Sportschiedsgericht der Deutschen Institiution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat die Dopingklage der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen Patrik Sinkewitz zurückgewiesen.

Dies teilte Sinkewitz‘ Rechtsbeistand Rainer Cherkeh in einer Pressemeldung auf der Webseite des 31-jährigen Osthessens mit. Das Schiedsgericht hob damit die vorläufige Suspendierung Sinkewitz‘ auf. Der Deutschland-Tour-Sieger von 2004 darf somit ab sofort wieder Rennen fahren.

Nachweis bleibt aus

„Das Schiedsgericht, bestehend aus dem Einzelschiedsrichter Prof. Dr. Willi Erdmann hat in seinem 68 Seiten umfassenden Schiedsspruch ausgeführt, dass der NADA als Schiedsklägerin der Nachweis nicht gelungen ist, dass Patrik Sinkewitz gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen habe“, heißt es in der Erklärung Cherkehs. Die NADA hatte vor dem DIS beantragt, Sinkewitz mit einer lebenslangen Sperre sowie einer Geldstrafe zu sanktionieren, weil er als Wiederholungstäter erneut gegen Anti-Doping-Bestimmungen (Anwendung von rekombinantem Wachstumshormon – rHGH) verstoßen haben soll.

NADA zieht vor den CAS

Die NADA kündigte indes an, den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne zu bringen. „Mit diesem Urteil sind wir nicht einverstanden. Insbesondere ist nicht geklärt worden, warum im Blut von Herrn Sinkewitz diese hohen Werte gemessen wurden. Deshalb gehen wir in die zweite Instanz zum CAS“, wird NADA-Chefjustiziar Lars Mortsiefer in einer Pressemeldung zitiert.

Am 27. Februar 2011 wurde Sinkewitz beim schweizerischen Eintagesrennen GP Lugano als erster Radprofi überhaupt positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet. Als Wiederholungstäter droht Sinkewitz im Falle einer Verurteilung lebenslange Sperre. Bereits im Jahr 2007 wurde der ehemalige T-Mobile-Profi des Testosteron-Dopings überführt. Nachdem Sinkewitz ein umfassendes Doping-Geständnis abgelegt hatte, wurde er aufgrund der Kronzeugen-Regelung nur für ein statt der vorgesehenen zwei Jahre gesperrt.

Foto: Lina Michaelis

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