WADA-Gutachten bringt Klarheit: UV-Methode erst ab 2011 verboten
Die von dem Erfurter Sportmediziner Dr. Andreas Franke angewandte UV-Behandlung von Eigenblut ist erst seit dem 1. Januar 2011 ein Dopingvergehen.
Dies teilte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) der deutschen Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) am Donnerstag (26. April) in einem Schreiben mit. Nach Angaben der NADA geht aus dem Schreiben hervor, dass die umstrittene UV-Methode erst durch einen damals neu aufgenommenen Paragrafen (M2.3) als verboten einzustufen ist. Bis zum heutigen Tag herrschte auf verschiedenen Ebenen Uneinigkeit darüber, ob und ab wann die Methode als ein Verstoß gegen die WADA-Regulularien einzustufen sei.
„Zu ihrer finalen Einschätzung kam die WADA, indem sie eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen auswertete sowie externe Expertise zur Beurteilung der UVB-Methode einbezog“, schreibt die NADA auf ihrer Webseite. Für die Bonner Stiftung sei die Aussage der WADA für ihre weitere Arbeit richtungsweisend. „Die Mitteilung der WADA zeigt, dass die überlegte Vorgehensweise der NADA in der Causa Erfurt richtig ist“, kommentierte NADA-Chefin Dr. Andrea Gotzmann das Schreiben der WADA.
NADA-Chefin Gotzmann: „Erforderlicher Klarheit“
„Die Einschätzung der WADA ist für uns von maßgeblicher Bedeutung. Jetzt haben wir die erforderliche Klarheit“, so die Vorstandsvorsitzende weiter. Es sei von Anfang an Ziel der NADA gewesen, sowohl im Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren Rechtsklarheit zu schaffen. Man habe daher zunächst auch nur die Fälle verfolgt, die den Zeitraum nach dem 1. Januar 2011 betreffen. „Die Stellungnahme schafft Klarheit“, kommentierte indes Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB), die neuerliche Wende der Causa Erfurt. Nach einer Akteneinsicht wolle der Dachverband des organisierten Sports in Deutschland über „mögliche weitere sportrechtliche und sportpolitische Schritte entscheiden“, so Bach weiter.
„In zwei Fällen ab 2011, in denen – mit dem aktuellen WADA-Schreiben nun auch ausdrücklich bestätigt – ein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt, hat die NADA Disziplinarverfahren eingeleitet“, so die NADA weiter. Bei den beiden Athleten handelt es sich um Radprofi Jakob Steigmiller (Thüringer Energie-Team) sowie Eisschnellläuferin Judith Hesse. Beide Verfahren sollen vor dem Schiedsgericht zügig zum Abschluss gebracht werden.
Seit dem Frühjahr 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Mediziner Franke wegen des Verdachts, die UV-Methode zu Dopingzwecken angewandt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Blut von insgesamt 30 Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen soll Franke über viele Jahre mit UV-Strahlen zu Dopingzwecken behandelt haben. Franke hatte stets erklärt, die Methode lediglich zur präventiven Infektbehandlung angewandt zu haben.
Foto: Stefan Schwarz