Winokurow muss nicht zahlen

Muss nicht an die UCI zahlen: Alexander Winokurow - Foto: Romina MoorenAlexander Winokurow muss trotz seines Dopingbefunds bei der Tour de France 2007 keinen Schadenersatz von 1,2 Millionen Euro an den Weltverband UCI zahlen.

Zu diesem Schluss kam am Mittwoch der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne. Den Betrag hatte die UCI gefordert, weil Winokurow eine entsprechende Erklärung vor dem Start der Frankreich-Rundfahrt 2007 unterschrieben hatte.

Eine derartige Strafe sei aber rechtlich nicht gedeckt, befand der CAS in einem nun bekanntgewordenen Urteil vom 30. August. Die Athletenerklärung richte sich an Öffentlichkeit, Medien, Sponsoren und die Tour-Organisatoren.

Winokurow wurde bei der 94. Tour de France des Fremdblutdopings überführt, wonach der heute 37-jährige Kasache und sein Astana-Team fluchtartig die Rundfahrt verließen. Nach zweijähriger Sperre kehrte der ehemalige T-Mobile-Profi im Jahr 2009 in den Rennzirkus zurück und war bei der Frankreich-Rundfahrt diesen Jahres sogar mit einem Etappensieg erfolgreich.

Weitaus „ehrenhafter“ als Winokurow zeigte sich dessen ehemaliger Berufskollege Cristian Moreni. Der Italiener wurde bei der Tour 2007 des Dopings mit Testosteron überführt und von der Rundfahrt ausgeschlossen. Im Oktober 2009 erklärte sich der ehemalige italienische Straßenmeister im Gegensatz zu Winokurow bereit, die Strafe in Höhe eines Jahresgehaltes an den Weltverband zu zahlen.

Foto: Romina Mooren

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