BDR erwägt Klage gegen Schumacher

Bleibt gesperrt: Stefan Schumacher (hier bei der Tour de France 2008) - Foto: © Ragnar SingsaasDer des Dopings überführte Stefan Schumacher könnte in der nächsten Zeit unangenehme Post vom Bund Deutscher Radfahrer BDR erhalten. Noch vor gut einem Jahr hatte der Schwabe angenehmere BDR-Post im Briefkasten.

Medienberichten zufolge will der BDR einen Tag nach Bestätigung der Dopingsperre des 27-jährigen Nürtingers durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS prüfen, ob der Verband Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Gerolsteiner-Profi geltend machen kann. Dies sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping dem Sport-Informations-Dienst SID.

Auch sportlich dürfte Schumacher nach Ablauf seiner Sperre am 27. August 2010 beim BDR kein Bein mehr in die Tür bekommen. „Das wäre ein absurder Gedanke“, wird Scharping, angesprochen auf einen möglichen Start Schumachers bei den Weltmeisterschaften Ende September in Australien, durch den SID zitiert. Der CAS hatte am Montag die zweijährige Sperre gegen Schumacher bestätigt, deren Ende aber auf den 27. August 2010 (statt 21. Januar 2011) vorgezogen.

Vor einigen Monaten noch konnte sich Schumacher über angenehmere Post vom BDR freuen: Der Verband schickte dem Zeitfahrspezialisten eine Einladung anlässlich der Feier zum 125-jährigen Bestehens des BDR am 20. März 2009 in Leipzig. Unterzeichnet war das Schreiben unter anderem auch von Ex-Verteidigungsminister Scharping. Kurios dabei: Der positive Test Schumachers aus von den Olympischen Spielen 2008 in Peking war zu dem Zeitpunkt zwar noch nicht bekannt, wohl aber die zwei ebenfalls positiven Tests auf das EPO-Mittel CERA von der Tour de France 2008, bei der Schumacher beide Zeitfahren gewinnen konnte.

Foto: Ragnar Singsaas

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