CAS verschiebt Schumacher-Urteil erneut

Stefan Schumacher - Foto: Team GerolsteinerFür Stefan Schumacher heißt es weiter warten – der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Urteilsverkündung ein weiteres Mal verschoben.

Nun soll am 25. Januar eine Entscheidung über die zweijährige Dopingsperre des früheren Gerolsteiner-Profis fallen. Schumacher wurde am 19. Februar diesen Jahres durch die Französische Anti-Doping-Agentur AFLD wegen einer positiver A-Proben auf das Blutdoping-Mittel CERA bei der Tour de France des Jahres 2008 gesperrt. Der Radsportweltverband UCI hatte die von der AFLD zunächst nur für Frankreich ausgesprochene Sperre am 6. März diesen Jahres auch weltweit ausgedehnt.

Schumacher und sein Anwalt Michael Lehner begründen ihren Einspruch mit Verfahrensfehler. Hauptargument sei dabei die Tatsache, dass das Analyseverfahren erst am 31. Mai 2009 für zulässig erklärt worden war. Schumacher war aber bereits im Oktober vergangenen Jahres von der AFLD überführt worden.

Auch bei den Olympischen Spielen von Peking 2008 wurde der 28 Jahre alte Schwabe in Nachkontrollen positiv auf CERA getestet, genauso wie sein ehemalige Gerolsteiner-Teamkollege Davide Rebellin aus Italien. Beide legten vor dem CAS Einspruch gegen ihre Streichung aus den Ergebnislisten der Spiele ein.

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