Boonen muss nicht vor Gericht

Tom Boonen (Quick.Step) - Foto: © Dave Hanmer / flickr

Noch einmal mit einem blauen Augen davongekommen ist Sprintstar Tom Boonen. Neben seinem Sieg bei der dritten Etappe der Katar-Rundfahrt am Persischen Golf, darf sich der Belgier über einen weiteren „Erfolg“ fernab der Rennstrecke freuen.

Der Weltmeister von 2005 muss sich nun doch nicht wegen Kokain-Konsums vor Gericht in seiner Heimat Belgien verantworten. Die zuständige Kammer in Turnhout folgte dem Antrag seines Verteidigers auf Einstellung des Verfahrens. Boonen war am 26. Mai 2008 bei einer Trainingskontrolle positiv auf Kokain getestet worden und durfte daraufhin nicht an der Tour de France teilnehmen.

Neben der internen Geldstrafe durch sein Team Quick.Step, muss der Sprinter noch die Kosten des Verfahrens tragen. Im Falle einer Verurteilung hättem dem 28-Jährigen eine Haft- und eine nicht unerhebliche Geldstrafe gedroht.

Foto: Dave Hanmer

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