Armstrong kämpft weiter: Anwälte reichen verkürzte Klageschrift ein

Lance Armstrong versucht mit aller Gewalt, eine Dopinganklage gegen seine Person zu verhindern – und bekommt dabei ein paar Tage zusätzlich von den zuständigen Behörden gewährt.

Die Anwälte des siebenmaligen Tour-de-France-Siegers reichten am Mittwoch eine auf 25 Seiten verkürzte Beschwerde bei einem Bezirksgericht in Austin/Texas ein, um eine Anklage der US-Anti-Doping-Agentur USADA gegen Armstrong zu verhindern. Die zuvor 80-seitige umfassende Klageschrift hatte das Gericht am Montag zurückgewiesen und das Dokument als „überlang und polemisch“ bezeichnet.

USADA gewährt 30 Tage Fristverlängerung

Ein ursprünglich bis Samstag laufendes Ultimatum für Armstrong, die möglichen Sanktionen der USADA zu akzeptieren, verlängerte die Behörde mittlerweile nach Informationen des Portals cyclingnews.com um 30 Tage. Der mit dem Fall betraute Richter solle mehr Zeit haben, sich mit der Klage des einstigen „Tourminators“ auseinanderzusetzen.

Armstrong gerät in die Isolation

Am gestrigen Dienstag hatte die USADA den italienischen Mediziner Michele Ferrari, dessen spanischen Kollegen Luis Garcia del Moral sowie den ebenfalls aus Spanien stammende Trainer Jose „Pepe“ Marti – allesamt mitangeklagte Ex-Teammitglieder des früheren US-Postal-Rennstalls – mit einem lebenslangen Berufsverbot in ihrem Hoheitsbereich belegt. Alle drei Verdächtigten verzichteten auf einen Einspruch, was aufgrund der scheinbar erdrückenden Beweislage einem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Ein Solches will Armstrong scheinbar nicht ablegen und weiter um seine stets beteuerte Umschuld kämpfen. Der 40-jährige Texaner wirft der USADA vor, die Behörde verstoße gegen eigene Regeln und gegen den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Die USADA mache Deals mit Zeugen und ignoriere die achtjährige Verjährungsfrist von Dopingvergehen. Neben Armstrong droht auch dessen langjährigem Mentor Johan Bruyneel – aktuell Teamchef des luxemburgischen RadioShack-Nissan-Teams – eine Verurteilung wegen dem Besitz, Handel und Verabreichung von verbotenen Substanzen sowie der Unterstützung von Doping-Maßnahmen.

Die niederländische Zeitung De Telegraaf  hatte vergangene Woche berichtet, dass die fünf ehemaligen Armstrong-Helfer George Hincapie (BMC Racing), Levi Leipheimer (Omega Pharma-Quick Step), Christian Vande Valde und David Zabriskie (Garmin-Sharp) vor der USADA als Kronzeugen ausgesagt haben sollen. Für ihre „Redseligkeit“ soll die Behörde die vier  Profis eine sechsmonatige Dopingsperre nach Saisonende „angeboten“ haben.

Foto: Sjar Adona

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