Freiburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft nimmt Arbeit auf

Foto: Bernd SchweickardDas baden-württembergische Justizministerium hat in Freiburg die bundesweit zweite Staatsanwaltschaft gegen Doping vorgestellt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seit 1. April dieses Jahres landesweit für Verfahren und die Verfolgung von Dopingdelikten zuständig. Die beiden Staatsanwälte Julia Bosch und Sebastian Wußler kümmern sich künftig um alle Verfahren, „deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist“, heißt es auf der Webseite des Landesportals. Eine derartige Einrichtung gab es bis dato nur in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die dort ansässige Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte bereits im Jahr 2009 eine Behörde dieser Art eingerichtet.

Kooperation mit NADA

„Die Sportverbände und allen voran der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) haben uns mit ihrer Forderung nach einer Bündelung der Ermittlungen den Ball zugeworfen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger bei der Vorstellung am Donnerstag in Freiburg. Sowohl mit den Sportverbänden, als auch mit den Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wolle man künftig gemeinsam im Kampf gegen Doping im Freizeit-, Amateur- und Profisport zusammenarbeiten. Dass ausgerechnet Freiburg als Standort ausgewählt wurde liegt vor allem daran, dass die dort ansässige Staatsanwaltschaft während ihrer Ermittlungen gegen Sportärzte der Uniklinik im Zusammenhang mit dem Team T-Mobile (früher Team Telekom) bereits reichlich Erfahrungen auf diesem Gebiet sammelte.

Weiter sei es nach Meinung Stickelbergers wünschenswert, einen eigenen Straftatbestand „Sportbetrug“ zu schaffen. „Ich gehe davon aus, dass wir dann über weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Dopingbekämpfung diskutieren werden“, so der SPD-Politiker. Bei einer Umsetzung eines solchen Gesetzes sei auch der Bund gefragt. Laut dem Arzneimittelgesetz ist es bisher lediglich verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Durch eine Novelle ist seit Herbst 2007 zudem der Besitz einer „nicht geringen Menge bestimmter gefährlicher Dopingmittel strafbar.“ Ein Anstieg von 16 Verfahren im Jahr 2008 auf 335 Verfahren im Jahr 2011 sprechen in diesem Hinblick eine deutliche Sprache.

In den letzten Jahren äußerten immer mehr Politiker und Anti-Doping-Experten die Notwendigkeit, Dopingsünder auch strafrechtlich zu belangen. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete beispielsweise der Mainzer Sportmediziner Prof. Dr. Perikles Simon im September 2010 dem Deutschen Bundestag. „Ich habe dem Bundestag in meiner Einschätzung vorgeschlagen, ähnlich wie in Frankreich oder auch Italien, die Gesetzgebung so zu gestalten, dass es möglich wird, das Umfeld der gedopten oder dopingverdächtigen Athleten zu durchleuchten. Auf Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse könnten dann entsprechende Strafmaßnahmen eingeleitet werden“, sagte Simon radsportkompakt.de. Anklang fanden die Worte des Anti-Doping-Experten bis dato noch nicht.

Foto: Eigene

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