Fall Kolobnev am 7. Februar vor dem CAS
Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird am 7. Februar den Dopingfall Alexandr Kolobnev verhandeln.
Dies gab das im schweizischen Lausanne sitzende oberste Sportgericht am Freitag bekannt. Kolobnev war am 6. Juli 2011 nach der 5. Etappe der Tour de France positiv auf Hydrochlorothiazid (HCT) getestet worden. Die Substanz dient der Urinverdünnung und der Entwässerung des Körpers und kann unter anderem zur Maskierung anderer Doping-Substanzen eingesetzt werden.
Der nationale Verbands Russland hatte den 30-Jährigen im Oktober vergangenen Jahres mit einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Schweizer Franken und einer Verwarnung belegt. Dagegen hatte der Radsport-Weltverband UCI Einspruch beim CAS eingelegt. Bis zum Ende der vergangenen Saison stand der zweimalige Vize-Weltmeister beim russischen Katusha-Rennstall unter Vertrag. Sein Vertrag wurde vom deutschen Teamchef Hans-Michael Holczer nicht verlängert.
Foto: Craig Sinclair