Klöden-Verfahren vor der Einstellung
Andreas Klöden wird wohl bald wieder etwas ruhiger schlafen können – die Staatsanwaltschaft Bonn will das Verfahren gegen den Wahlschweizer einstellen.
Dies gaben zumindest die Anwälte des 34-jährigen Noch-Astana-Profis in der Presse bekannt. Demnach soll das Verfahren gegen Klöden wegen des Vorwurfes des Sportbetrugs zum Nachteil des inzwischen aufgelösten Telekom- bzw. T-Mobile-Rennstalls eingestellt werden.
Gleichzeitig dementierten die Klöden-Verteidiger, die Einstellung habe gegen eine Zahlung von 25.000 Euro stattgefunden. Klöden habe lediglich Geld an eine Einrichtung für geistig und körperlich schwer behinderte Kinder gestiftet, welcher unter den im Raum stehenden Betrag stehen soll. Der Sechste der diesjährigen Tour de France habe „dieser Verfahrensbeendigung schweren Herzens zugestimmt“, wird sein Berliner Anwalt Marcus Hotze in der Presse zitiert. Klöden wolle mit diesem Schritt „sich selbst und seiner Familie ein Ermittlungsverfahren ersparen.“
Klöden war im Zuge des Berichts der Freiburger Untersuchungskommission durch seinen ehemaligen T-Mobile-Teamkollegen Patrik Sinkewitz schwer belastet worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn hält es laut des Berichtes für erwiesen, dass Klöden während der Tour de France 2006 an der Freiburger Universitätsklinik mit einigen Teamkollegen Eigenblutdoping betrieb.
Mit der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages würde Klöden übrigens auf den Spuren seines Freundes und lamgjährigen Teamkollegen Jan Ullrich wandeln. Der Tour-de-France-Sieger des Jahres 1997 hatte ebenfalls in Bonn die Einstellung des Verfahrens gegen ihn erwirkt. 250.000 Euro soll Ullrich dieser Schritt damals wert gewesen sein.