Kohl droht Haftstrafe – Hempel erneut schwer belastet

Bernhard Kohl bei der Deutschland-Tour 2008 - Foto: Christoph Sicars Das Thema Radsport wird wenige Tage vor Beginn der 96. Tour de France fast ausschliesslich vom Thema Doping diktiert.

Neben den gestern öffentlich gewordenen schweren Anschuldigen von Patrik Sinkewitz gegen das belgische Quick-Step-Team, hat ein zweiter geständiger Dopingsünder weitere Details aus seiner Dopingvergangenheit publik gemacht. So sagte der ehemalige Gerolsteiner-Fahrer Bernhard Kohl dem Österreichische Rundfunk (ORF), dass er Dopingmittel nicht nur konsumiert, sondern auch an andere Sportler weitergegeben habe.

Triathlet Hempel erneut schwer belastet

Konkret nannte der 27-jährige Österreicher dabei erneut den Namen von Triathlet Hannes Hempel. Wie der ORF auf seiner Webseite berichte, soll Kohl dem früheren Radprofi  drei Ampullen AMTH-2 – in der Wirkung angeblich mit Testosteron vergleichbar – zu je einem Milliliter überlassen haben. „Die Übergabe hat glaublich Anfang 2008 stattgefunden“, sagte Kohl-Anwalt Manfred Ainedter dem ORF.

Hempel selbst hat die Vorwürfe seines Landsmannes noch am Dienstag in einer eidesstattlichen Erklärung schriftlich und vor laufender ORF-Kamera bestritten. „Ich, Herr Hannes Hempel, erkläre hiermit eidesstattlich, dass ich weder von Herrn Bernhard Kohl noch von irgendjemand anderem Dopingmittel oder gar Ampullen Amth-2 erhalten haben“, versicherte Hempel in der schriftlichen Erklärung. Dies berichtet der Wiener Kurier in seiner Internetausgabe.

„Unter guten Freunden gibt man manche Sachen natürlich auch weiter. Die genauen Informationen, wem ich etwas gegeben habe, liegen der Soko Doping vor. Die Namen werde ich nicht öffentlich nennen, sondern nur den Behörden“, sagte der Bergkönig und Gesamtdritte der Tour de France 2008.

Kohl droht Haft

Für Kohl könnte die angebliche Weitergabe weitreichende Folgen haben, sollte diese nach dem 1. August 2008 erfolgt sein. Dann droht dem gelernten Schornsteinfeger wegen des dann gültigen neuen Anti-Doping-Gesetzes in Österreich eine bis zu dreijährige Haftstrafe.

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