Vier Jahre extra: UCI verlängert Dopingsperre gegen Sinkewitz

Ist nun bis August 2024 gesperrt: Patrik Sinkeweitz - Foto: Christopher Jobb / www.christopherjobb.de

Zusätzliche Sanktionierung: Der Radsport-Weltverband UCI hat die bereits auf acht Jahre angesetzte Dopingsperre gegen Patrik Sinkewitz um vier weitere verlängert.

„In internationaler Zusammenarbeit für sauberen Sport und auf Hinweis der NADA hat die UCI die Sperre gegen den Radsportler P. Sinkewitz um vier Jahre verlängert. Er hat gegen das Teilnahmeverbot während der bereits verhängten Sperre verstoßen“, teilte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) auf ihrer Facebook-Seite und verwies auf eine von der UCI aktualisierten Liste aller gesperrten Fahrer. Ab dem 16. August 2024 dürfte der 37 Jahre alte Osthesse somit wieder Radrennen fahren.

Unerlaubt an Jedermann-Rennen teilgenommen

Sinkewitz, im Jahr 2004 Gewinner der Deutschland Tour, war im Juli diesen Jahres trotz seiner Sperre in Italien beim Jedermann-Rennen Giro delle Dolomiti ohne Wissen der Renn-Organisatoren an den Start gegangen. Nach zwei Etappen wurde er dort jedoch vom Veranstalter entlarvt und ausgeschlossen.

Der ehemalige Quick-Step- und T-Mobile-Profi wurde am 27. Februar 2011 beim schweizerischen Eintagesrennen GP Lugano als erster Radprofi überhaupt positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet. Im März desselben Jahres wurde Sinkewitz von der UCI wegen Dopings gesperrt. Nach Zweifeln an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit des Tests erfolgte dann jedoch der Freispruch.

Wiederholungstäter

Dagegen legte die NADA vor dem CAS Einspruch ein – und bekam am 24. Februar Recht, indem der CAS den Freispruch aufhob und Sinkewitz als Wiederholungstäter rückwirkend von August 2012 an für acht Jahre sperrte. Das hohe Strafmaß traf Sinkewitz damals als Wiederholungstäter. Bereits im Jahr 2007 wurde der Kletterspezialist des Testosteron-Dopings überführt. Nachdem Sinkewitz ein umfassendes Doping-Geständnis abgelegt hatte, wurde er aufgrund der Kronzeugen-Regelung nur für ein statt der vorgesehenen zwei Jahre gesperrt.

Foto: Christopher Jobb / www.christopherjobb.de

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