NADA leitet weiteres Verfahren in der „Causa Erfurt“ ein

Foto: Stefan SchwarzBewegung in der „Causa Erfurt“: Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) leitet ein erstes Sportschiedsgerichts-Verfahren gegen einen Athleten ein, der im Zeitraum vor 2011 mit der umstrittenen UV-Methode behandelt wurde.

„Nach sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise ist nicht mehr auszuschließen, dass es sich bei der Anwendung der UV-Blutbehandlung auch vor 2011 um einen Dopingverstoß handelt“, teilte die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann in einer Pressemeldung der Bonner Stiftung mit. Den Namen des im Fokus stehenden Sportlers nannte die NADA jedoch nicht.

„Mit dem Verfahren wollen wir Rechtsklarheit auch für die Vorgänge schaffen, die zeitlich vor der Regelergänzung M2.3 durch die Welt Anti-Doping Agentur zum 1. Januar 2011 lagen“, fügte NADA-Vorstandsmitglied und -Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer hinzu. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2011 liegt bereits ein entsprechender Schiedsspruch vor, der die Methode als verboten einordnet.

Keine Sperre für Eisschnellläuferin Hesse

So hatte sich am Montag die Erfurter Eisschnellläuferin Judith Hesse mit der NADA vor dem Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) geeinigt, dass in dem Fall zwar ein Doping-Vergehen vorliege, jedoch ohne ein bewusstes Verschulden der Athletin. Hesse hatte ihren Fall selbst angezeigt, nachdem die 29-Jährige von ihrem Verbandsarzt zur Behandlung an den Olympiastützpunkt Erfurt überwiesen worden war.

Dort wurde Hesse durch den Sportmediziner Dr. Andreas Franke mit der fragwürdigen Methode behandelt. Ein Sportgerichts-Verfahren gegen den Biberacher Radprofi Jakob Steigmiller (Thüringer Energie Team), der ebenfalls nach dem 1. Januar 2011 mit der UV-Methode behandelt wurde, steht indes noch aus. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Franke dauern indes noch an.

Prüfung weiterer Verdachtsmomente

Nach Angabe der NADA werde nun geprüft, ob bei weiteren Sportlern, deren Blut Franke mit der umstrittenen Methode behandelt hatte, hinreichende Verdachtsmomente für die Eröffnung von weiteren Verfahren vorliegen – insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Olympischen Sommerspiele in der britischen Hauptstadt London. In ihrer Einschätzung stützt sich die NADA unter anderem auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, das seit Montag offiziell vorliegt.

In diesem kommt der medizinische und juristische Experte Heiko Striegel im Kern zu der Auffassung, dass die UV-Behandlung in den Jahren 2006 bis 2010 dem Tatbestand M1.1 der jeweils aktuellen Verbotsliste der WADA unterfällt. Auch trage die kürzlich korrigierte Beurteilung der UV-Blutbehandlung durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zu der Entscheidung der NADA bei, auch Verfahren für den Zeitraum vor 2011 anzustrengen.

Foto: Stefan Schwarz

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